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Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie

Reformvorhaben bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie ist ein entscheidendes Reformvorhaben bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie. Diese Strategie hat das Ziel, Europa zum stärksten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Voraussetzung hierfür ist die Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes auch für Dienstleistungen.

Die Dienstleistungsrichtlinie will daher

  • rechtliche und bürokratische Hemmnisse für die Tätigkeit von Dienstleistern in anderen EU-Mitgliedstaaten abbauen,
  • die Verfahren für Anträge und Genehmigungen vereinfachen und so
  • den Handel mit Dienstleistungen in Europa erleichtern.

Die Dienstleistungsrichtlinie gilt für alle gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen und freiberuflichen Tätigkeiten. Ausnahmen sind unter anderem Tätigkeiten in den Bereichen Finanzen, Gesundheit, Verkehr, Leiharbeit und private Sicherheitsdienste.